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Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
alle Rechtsverhältnisse zwischen der Eberhardt
& Eismann GbR ("BAUFACHKRAFT") als Betreiber
der Internet-/Kontaktplattform BAUFACHKRAFT.de und
dem jeweiligen Auftraggeber/Nutzer (Arbeitgeber bzw.
Arbeitnehmer genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich.
Vertragsgegenstand
Der Betreiber stellt den Auftraggebern/Nutzern (Arbeitnehmern
und Arbeitgebern) die Internetplattform BAUFACHKRAFT.de
zur Verfügung.
BAUFACHKRAFT bietet den Nutzern folgende Leistungen:
A.) Arbeitssuchende/Arbeitnehmer haben die Möglichkeit,
über die Eingabe ihres persönlichen Bewerberprofils
(Fachprofil) ein Stellengesuch in Auftrag zu geben.
B.)
Stellenanbieter/Arbeitgeber haben die Zugriffsmöglichkeit
auf diese Bewerberdatenbank.
C.) Es besteht zusätzlich die Möglichkeit,
diverse Dienste in Anspruch zu nehmen (z.B. Annoncen,
Werbung, Logos usw. auf dieser Internetplattform zu
schalten), die jedoch gesondert vereinbart werden
müssen.
Vertragsabschluss
Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
die Datenschutzerklärung durch Anklicken der
entsprechenden Einverständniserklärung auf
der Internetplattform BAUFACHKRAFT akzeptiert.
Besondere, zwischen den Parteien getroffene Bestimmungen,
müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich erfolgen
und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.
Urheberrechte
Dieser
Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums-
oder Nutzungsbedingungen, Lizenzen oder sonstigen
Rechte an der Software auf den Auftraggeber. Alle
Rechte der genutzten Software von BAUFACHKRAFT verbleiben
uneingeschränkt bei der Eberhardt & Eismann
GbR. Sämtliche von BAUFACHKRAFT veröffentlichten
Informationen unterliegen dem Urheberrecht der Eberhardt
& Eismann GbR. Davon ausgeschlossen sind nur die
Informationen, die vom Auftaggeber oder einem Dritten
erstellt wurden, und von BAUFACHKRAFT unverändert
zur Veröffentlichung auf der Internetplattform
übernommen wurden.
Der
Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung
für die von ihm erstellten und zur Veröffentlichung
bestimmten Daten und Inhalte.
Pflichten
den Auftaggebers
Der Auftraggeber garantiert, nur Angaben zu machen,
die den Tatsachen entsprechen. Der Nutzer hat den
Inhalt und die Darstellung seines Bewerberprofils
(Fachprofils) auf Korrektheit zu überprüfen
und auf dem aktuellen Stand zu halten.
BAUFACHKRAFT behält sich vor, vom Auftraggeber
erteilte Aufträge nicht auszuführen, wenn
der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche
Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.
Verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit für die Veröffentlichung
zur Verfügung gestellten Angaben, ist allein
der Auftraggeber. BAUFACHKRAFT ist nicht verpflichtet,
Aufträge dahingehend zu überprüfen,
ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, BAUFACHKRAFT von
Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der
Ausführung des Auftrages, auch wenn dieser storniert
sein sollte, erwachsen und ersetzt BAUFACHKRAFT die
entstandenen Kosten.
Handhabung
Für den Arbeitnehmer ist die Vermittlung durch BAUFACHKRAFT kostenlos.
Mit der Eingabe seines persönlichen Bewerberprofils
(Fachprofils) innerhalb der Webseite BAUFACHKRAFT
formuliert der Nutzer ein Stellengesuch.
Mit
der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
kommt der Vertrag zu Schaltung seines Bewerberprofils
auf der Plattform BAUFACHKRAFT zustande.
Die bei BAUFACHKRAFT eingestellten Fachprofile können durch den jeweiligen Nutzer während der Vertragslaufzeit aktualisiert und geändert werden. Dazu loggt er sich mit seiner Registriernummer und dem Kennwort ein.
Das Fachprofil wird anonym veröffentlicht. Persönliche
Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer, E-Mail-Adresse sind für Personalsuchende nicht
abrufbar. Die Kontaktierung erfolgt ausschließlich
über eine Registriernummer. Der Interessent/Arbeitgeber
erhält lediglich Einsicht in das erstellte Bewerberprofil
(Fachprofil) und kann dem Arbeitnehmer über BAUFACHKRAFT
anhand der Registriernummer ein Stellenangebot zusenden
lassen. Der Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob
er mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten will.
Für den Inhalt des Stellenangebotes ist allein der Arbeitgeber verantwortlich. BAUFACHKRAFT tritt ausschließlich als Übermittler auf.
BAUFACHKRAFT hat keinen direkten Einfluss auf die
Reaktion der Arbeitssuchenden noch auf die Aktivitäten
interessierter Arbeitgeber und übernimmt somit
keine Haftung für die Anzahl etwaiger Angebote.
Im Weiteren lehnt BAUFACHKRAFT jegliche Erfolgsgarantie
für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgrund übermittelter
Stellenangebote ab.
Die Übermittlung des Stellenangebotes
des Arbeitgebers an die jeweiligen Arbeitnehmer ist
für den Arbeitgeber kostenpflichtig (5,00 €
netto pro übermitteltes Jobangebot).
Die Gebühr ist mit Beauftragung zur Übermittlung
des Stellenangebotes vom Arbeitgeber an BAUFACHKRAFT
zu zahlen. Der Arbeitgeber erhält per E-Mail
eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung.
Das Stellenangebot des Arbeitgebers wird unmittelbar
nach Zahlungseingang per E-Mail and die gewählten
Arbeitnehmer versandt. Der erfolgreiche Versand dieser
E-Mails wird geprüft (Auswertung der SMTP Error
Codes).
Sollte ein Stellenangebot auf Grund eines vollen E-Mail-Postfachs
vorübergehend nicht zustellbar sein, so werden
innerhalb eines angemessenen Zeitraums weitere Zustellversuche
unternommen.
Sollte ein Stellenangebot gar nicht zustellbar sein
(z.B. auf Grund nicht mehr gültiger E-Mail-Adresse),
so werden Sie darüber informiert und erhalten
den Betrag für diesen Arbeitnehmer zurückerstattet.
Änderung
der AGB
BAUFACHKRAFT
behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit
zu ändern und anzupassen. Die geänderten
AGB gelten dann grundsätzlich für die ab
dem Änderungszeitpunkt eingehenden Vertragsverhältnisse.
BAUFACHKRAFT hat außerdem das Recht, seine AGB
auch mit Wirkung auf laufende Dauerschuldverhältnisse
zu ändern. In diesem Fall kann der Kunde binnen
zwei Wochen ab Zugang der geänderten AGB widersprechen.
Im Falle des Widerspruchs hat BAUFACHKRAFT das Recht
zur Kündigung des Vertrages innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang des Widerspruchs.
Haftung
Eine
Haftung von BAUFACHKRAFT sowie deren Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere
wegen unlauterer Handlung und Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen.
BAUFACHKRAFT haftet nicht für die Aktualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten
Informationen sowie nicht für Inhalte, die von
Arbeitssuchenden oder sonstigen Dritten eingestellt
worden sind.
Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für eine Haftung
wegen eigenen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit
eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
BAUFACHKRAFT haftet nicht dafür, dass ein Kontakt
zustande kommt. BAUFACHKRAFT haftet auch nicht für
die Richtigkeit der durch BAUFACHKRAFT nach Weisung
von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichen
Daten.
Laufzeit
des Vertrages
Die
Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Anmeldung/Registrierung
des Arbeitnehmers/Arbeitgebers und endet mit der Deaktivierung
des Profils.
Wünscht der Arbeitnehmer/Arbeitgeber eine vollständige
Löschung seiner Daten von der Internetplattform
BAUFACHKRAFT, muss er dies schriftlich
mitteilen.
Links
Hiermit
distanziert sich BAUFACHKRAFT ausdrücklich von
den Inhalten aller gelinkten Seiten und macht sich
diese Inhalte nicht zu eigen. Die Erklärung gilt
für alle auf dieser Webseite und deren Unterseiten
angebrachten Links.
Erfüllungsort
Der
Erfüllungsort ist der Sitz von BAUFACHKRAFT.
Gerichtsstand
Alle
Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und BAUFACHKRAFT
unterstehen ausschließlich deutschem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Jena.
Sonstiges
Nebenabreden,
Änderungen und Ergänzungen bedürfen
der Schriftform.
Ist eine
der vorangegangenen Bestimmung unwirksam/ungültig,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Klausel wird einvernehmlich
durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intension
nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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